Parteifinanzen: Social-Media-Regeln auch für Staatssekretäre

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13.06.2026 09.51Online seit heute, 9.51 UhrIn Zukunft dürfen auch Kabinettsmitarbeitende von Staatssekretärinnen und Staatssekretären deren Social-Media-Accounts betreuen, ohne dass dies als Spende gewertet wird. Eine entsprechende Änderung des Parteiengesetzes findet sich im Budgetbegleitgesetz, wie das „Profil“ nun berichtete.Die im Vorjahr beschlossene neue Social-Media-Regelung betraf bisher nur Mitarbeiter von Ministerinnen und Ministern, Mitgliedern der Landesregierungen, Klubobleuten und Abgeordneten.Für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre – aktuell gibt es sieben – galten die neuen Regeln nicht, sind diese doch streng genommen keine Mitglieder der Bundesregierung. Nun wird diese Lücke im Zuge des Budgetbegleitgesetzes, das im Juli gemeinsam mit dem Doppelbudget im Nationalrat beschlossen werden soll, geschlossen. Die Novelle soll mit Kundmachung des Gesetzes in Kraft treten, aber auch rückwirkend gelten.Anlass der Gesetzesänderung im vergangenen Jahr waren vom Unabhängigen Parteien-Transparenzsenat (UPTS) verhängte Strafen gegen ÖVP, NEOS und Grüne wegen unzulässiger Parteispenden. Wie der Rechnungshof war der UPTS der Ansicht, dass die Mitarbeit von Ministerbüros an Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern als Parteispende des Bundes zu werten ist, wenn der Account nicht dem Ministerium gehört, sondern von der Partei betrieben wird.Seit der Neuregelung ist die Betreuung der Kanäle unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Voraussetzung ist, dass sich die Beiträge sachbezogen auf die Regierungsarbeit und Regierungskommunikation beschränken.