10.06.2026 09.18Online seit heute, 9.18 UhrDas Regierungsvorhaben, das Einkommen des Partners oder der Partnerin bei der Notstandshilfe anzurechnen, kommt nun doch nicht.Im Zuge der Budgetverhandlungen sei es gelungen, eine drohende Wiedereinführung der Anrechnung zu verhindern, gab Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) heute Früh bekannt. Damit bleibe „sichergestellt, dass Menschen, die nach dem Bezug von Arbeitslosengeld auf Notstandshilfe angewiesen sind, weiterhin einen eigenständigen Anspruch auf diese Leistung haben“.An den Plänen hatte es zuletzt teils deutliche Kritik von Sozialorganisationen gegeben. Schumann erklärte nun in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA, die Anrechnung des Einkommens von Ehe- oder Lebenspartnern hätte insbesondere Frauen getroffen und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit geschwächt.Die soziale Absicherung von Menschen dürfe nicht davon abhängen, „wie viel die Partnerin oder der Partner verdient“, so Schumann. Mit der Entscheidung werde sichergestellt, dass die Notstandshilfe weiterhin als individuelle Versicherungsleistung ausgestaltet bleibt und Menschen in schwierigen Lebenssituationen verlässlich absichert.