Begleitung für suspendierte Schülerinnen und Schüler kommt

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01.10.2025 09.26Online seit heute, 9.26 UhrSuspendierte Schülerinnen und Schüler sollen künftig eine Begleitung für ihre Zeit der Abwesenheit erhalten. Ziel sei eine Rehabilitierung und Resozialisierung der Kinder und Jugendlichen, sagte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) heute vor dem Ministerrat.Eltern, die bei der Suspendierungsbegleitung nicht mitwirken, drohen Verwaltungsstrafen von 150 bis 1.000 Euro. Die verpflichtende Maßnahme solle ab dem Schuljahr 2026/27 gelten.Wiederkehr: Verdreifachung der SuspendierungenIn den vergangenen Jahren habe es eine Verdreifachung der Suspendierungen an den Schulen gegeben, so Wiederkehr. Dazu komme es, wenn die Kinder oder Jugendlichen eine Gefahr für sich oder andere darstellten. Viele Betroffene hätten ihre Zeit dann etwa im Einkaufszentrum oder im Park verbracht, was sich nun ändern soll.Die Suspendierungsbegleitung im Ausmaß von mindestens acht Stunden werde pädagogische und sozialpädagogische Maßnahmen etwa durch Schulpsychologinnen und -psychologen umfassen.Künftig auch „Perspektivengespräch“Eine weitere Maßnahme, die der Sicherheit an Schulen dienen soll, beschließt die Regierung heute im Ministerrat. Schülerinnen und Schüler ab der neunten Schulstufe müssen vor einem Schulabbruch ab dem kommenden Schuljahr verpflichtend ein „Perspektivengespräch“ mit mindestens einer vertrauten Lehrkraft führen.Bei Minderjährigen müssen auch die Erziehungsberechtigten am Gespräch teilnehmen, bei Verweigerung sind ebenso Verwaltungsstrafen möglich.