Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem weiteren Fall eine geplante Abschiebung nach Syrien vorübergehend gestoppt. Das bestätigte das Innenministerium auf Anfrage. Die befristete Maßnahme sei „keine Überraschung“. Der EGMR verlangt unterdessen Antworten auf eine Reihe von Fragen.