[Siehe Video auf YouTube HIER] [Video with English Subtitles HERE][Siehe Video auf Instagram HIER][Siehe Video auf Facebook HIER]Beatrix von Storch, eine führende Stimme der AfD, hat in einer kämpferischen Videobotschaft die Verfassungsrichterin Brosius-Gersdorf scharf angegriffen. Sie wirft ihr vor, mit juristisch unhaltbaren Argumenten den Schutz des ungeborenen Lebens zu untergraben, um eine ideologische Agenda durchzusetzen.Von Storchs Anklage: Brosius-Gersdorfs erfundenes Dilemma Beatrix von Storch zerlegt die Argumentation von Brosius-Gersdorf mit chirurgischer Präzision. Die Richterin behauptet, die uneingeschränkte Anerkennung der Menschenwürde des ungeborenen Lebens mache Abtreibungen unter allen Umständen unmöglich, was ein verfassungsrechtliches Dilemma schaffe. Von Storch entlarvt dies als dreiste Fehlinterpretation. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Abtreibungen rechtswidrig sind, da sie die Menschenwürde verletzen, aber in Notlagen straffrei bleiben können (§ 218a StGB). Dieser gesellschaftliche Kompromiss ist juristisch konsistent und widerlegt das von Brosius-Gersdorf konstruierte »Dilemma«. Von Storchs Vorwurf, die Richterin verdrehe bewusst die Rechtslage, ist stichhaltig und deckt eine ideologische Agenda auf, die den Lebensschutz schwächen will.Brosius-Gersdorf absichtliche Verzerrung der Rechtsprechung Von Storch zeigt Brosius-Gersdorf absichtliche Falschdarstellung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Tatsächlich hat das Gericht in wegweisenden Urteilen (BVerfGE 39, 1; BVerfGE 88, 203) die Menschenwürde des ungeborenen Lebens betont, ohne ein Dilemma zu konstruieren. Abtreibungen bleiben rechtswidrig, können aber in Ausnahmefällen straffrei sein – eine klare Linie, die Brosius-Gersdorf ignoriert. Von Storchs Kritik trifft ins Schwarze: Die Richterin scheint die Rechtslage gezielt zu verdrehen, um den Lebensschutz zu relativieren. Für eine Verfassungsrichterin ist dies ein unverzeihliches Armutszeugnis, das Zweifel an ihrer Eignung weckt.Ideologische Manipulation: Der ausgelassene Pfad zum Lebensschutz Besonders scharf kritisiert von Storch, dass Brosius-Gersdorf nur zwei verfassungsrechtliche Ansätze vorschlägt, die beide den Lebensschutz untergraben: entweder die Abwägbarkeit der Menschenwürde oder die Leugnung der vollen Menschenwürde des ungeborenen Lebens. Beide Wege führen, wie von Storch treffend bemerkt, zu einer Schwächung des Lebensschutzes – genau das Ziel der Richterin. Absichtlich ausgeblendet wird eine dritte, verfassungsrechtlich naheliegende Lösung: die konsequente Anerkennung der Menschenwürde bei Straffreiheit in echten Notlagen, analog zu § 35 StGB (Notstand). Von Storch deckt diesen Trick auf und zeigt, wie Brosius-Gersdorf eine ideologische Agenda verfolgt, die den Schutz des Lebens opfert.Notstand als Vorbild: Kein Dilemma, nur Klarheit Von Storch verweist zurecht auf § 35 StGB, der im Notstand die Tötung Unschuldiger entschuldbar, aber nicht rechtmäßig macht. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass hier kein verfassungsrechtliches Dilemma besteht. Diese Analogie ist ein juristischer Volltreffer: Sie zeigt, dass der Lebensschutz mit Ausnahmen in Extremsituationen vereinbar ist, ohne die Menschenwürde anzutasten. Brosius-Gersdorfs Versuche, ein Dilemma zu erfinden, entlarvt von Storch als juristisch unhaltbar und politisch motiviert. Die Richterin scheint bewusst eine Schwächung des Lebensschutzes anzustreben, was ihre Eignung für das höchste Richteramt infrage stellt.Gesellschaftliche Debatte: Unterstützung für von Storch Die Abtreibungsfrage bleibt in Deutschland ein Zankapfel. Laut einem Bericht der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« (17. Juli 2025) hat die Debatte um eine mögliche Streichung von § 218 StGB die Spannungen in der Ampel-Koalition verschärft, während konservative Stimmen den Lebensschutz fordern. Auf X erhält von Storch breite Zustimmung: Tausende Nutzer feiern ihre klare Haltung und kritisieren Brosius-Gersdorf als ideologisch voreingenommen. Hashtags wie #Lebensschutz und #VonStorch trenden, während die Richterin als Symbol für eine linke Agenda angeprangert wird, die traditionelle Werte untergräbt. Diese Resonanz unterstreicht die Relevanz von Storchs Botschaft.Von Storchs klärt ideologische Täuschung von Brosius-Gersdorf Beatrix von Storch hat mit ihrer Videobotschaft einen mutigen Schlag gegen die ideologische Verfälschung des Lebensschutzes geführt. Ihre Argumentation ist juristisch fundiert, entlarvt die Schwächen von Brosius-Gersdorfs Position und verteidigt die Menschenwürde des ungeborenen Lebens mit Nachdruck. Die Richterin hingegen disqualifiziert sich durch ihre verzerrte Darstellung der Rechtsprechung und ihre offensichtliche ideologische Agenda für das Amt einer Verfassungsrichterin. Von Storchs Forderung nach einer Erklärung oder dem Verzicht auf das Amt ist berechtigt – die Öffentlichkeit verdient Transparenz und Integrität in dieser zentralen Debatte.Video-Botschaft von Beatrix von Storch im Wortlaut:»Sehr geehrte Frau Brosius-Gerstof, in Ihrer Verteidigungsrede konstruieren Sie ein angebliches verfassungsrechtliches Dilemma. Und mit dem entschuldigen Sie Ihr ganzes Tun. Sie sagen, würde man dem ungeborenen Leben die uneingeschränkte Menschenwürde-Garantie zuerkennen, wäre ein Schwangerschaftsabbruch unter keinen Umständen zulässig, was ja aber mit der geltenden Rechtslage unvereinbar ist. Und das sei nun ein Dilemma, das Sie auflösen wollen. Aber das ist falsch. Es ist nicht wahr, was Sie behaupten. Für eine Möchtegern-Verfassungsrichterin ist das wiederum ein Armutszeugnis, aber es beweist, dass Sie einfach eine politisch-ideologische Agenda haben, die Sie nur mit juristisch unhaltbaren Scheinargumenten zu vertuschen suchen. Und darüber kläre ich hier jetzt auf, sodass auch Nicht-Juristen nicht weiter getäuscht werden können. Erstens, Sie geben die Bundesverfassungsgerichts-Rechtsprechung fehlerhaft wieder, und ich unterstelle Absicht. Das Bundesverfassungsgericht hat das von Ihnen behauptete Dilemma nicht als solches Dilemma anerkannt. Denn es unterscheidet klar zwischen einer rechtswidrigen Abtreibung, weil Verstoß gegen die Menschenwürde, und der dennoch zulässigen Abtreibung im Sinne von nicht strafbar. Also, die Abtreibung bleibt verfassungsrechtlich verboten, weil eben rechtswidrig, kann aber in bestimmten Notlagen straflos bleiben. Das ist im Rahmen eines großen gesellschaftlichen Kompromisses im Paragrafen 218a StGB genau so deswegen geregelt. Diese dogmatisch feinsinnige Lösung ist in sich konsistent. Ein verfassungsrechtliches Dilemma, wie Sie es sagen, existiert eben gerade nicht. Und zweitens, Ihre verfassungsrechtlichen Lösungsansätze zu diesem nicht bestehenden Dilemma sind unvollständig, und auch hier unterstelle ich Ihnen Absicht. Sie behaupten, es gibt nur zwei verfassungsrechtlich mögliche Wege aus diesem von Ihnen konstruierten Dilemma: Entweder, dass die Menschenwürde doch irgendwo abwägungsfähig ist, oder aber, dass man anerkennen muss, dass das ungeborene Leben nicht uneingeschränkt Menschenwürde hat. Beide Ansätze führen, o Überraschung, zu einer Relativierung des Lebensschutzes. Das ist ja genau Ihr Ziel. Weswegen Sie einen dritten verfassungsrechtlich naheliegenden Ansatz gar nicht berücksichtigen. Vollkommen ausgeblendet, passt nicht in Ihr ideologisches Bild. Nämlich, man könnte ja auch auf die Idee kommen, die konsequente Anerkennung der Menschenwürde des ungeborenen Lebens anzuerkennen, bei der jede Abtreibung rechtswidrig bleibt und nur in echten Notlagen entschuldbar ist, analog zu § 35 StGB. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu klargestellt, dass es aber in diesen Fällen von § 35 StGB gerade kein verfassungsrechtliches Dilemma gibt. Auch beim Notstand wird das nicht konstruiert, obwohl die Tötung Unschuldiger zur Rettung des eigenen Lebens niemals rechtmäßig, aber eben strafrechtlich entschuldbar ist. Fazit: Ihre Argumentation, Frau Brosius-Gerstdorf, ist ganz stumpf politisch motiviert und juristisch nicht haltbar. Sie verzerren die geltende Rechtsprechung und konstruieren ein Problem, das in der verfassungsrechtlichen Dogmatik nicht existiert. Eine solche Argumentationsweise disqualifiziert Sie für das höchste deutsche Richteramt. So, und jetzt warte ich auf Ihre Erklärung oder besser auf Ihre Einsicht und folglich eine Entschuldigung für den Versuch, uns alle hinter die Fichte zu führen, und auf Ihren Verzicht auf das ersehnte Amt.«