Verbraucher sollen Online-Verträge künftig einfacher widerrufen können. Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen verpflichtenden Widerrufsbutton für digitale Vertragsabschlüsse vorsieht. Der Vorschlag orientiert sich an überarbeiteten EU-Vorgaben zum Verbraucherschutz und soll bis spätestens Dezember 2025 umgesetzt werden.Konkret sollen Anbieter von Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukten auf ihren Internetseiten eine klar erkennbare Schaltfläche bereitstellen, über die Anwender den Vertrag mit einem Klick widerrufen können. Ziel ist es, den Widerruf ebenso einfach zu gestalten wie den ursprünglichen Vertragsabschluss. Bislang mussten Betroffene oft umständlich Kontaktformulare ausfüllen oder den Widerruf auf dem Postweg einreichen.Finanzprodukte sollen verständlicher werdenEin weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs betrifft den Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen. Anbieter sollen verpflichtet werden, solche Verträge verständlich zu erläutern und ihre wesentlichen Folgen offenzulegen. Verbraucher sollen in die Lage versetzt werden, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Besonders bei Online-Vertragsabschlüssen soll es die Möglichkeit geben, zusätzlich eine direkte persönliche Beratung anzufordern, etwa per Telefon oder Videochat.PDF-Download: Referentenentwurf des BMJVZudem soll das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ eingeschränkt werden. Derzeit können Finanzverträge auch Jahre nach Abschluss noch rückgängig gemacht werden, wenn Formfehler in der Widerrufsbelehrung vorliegen. In Zukunft soll das nur noch innerhalb von maximal zwölf Monaten und 14 Tagen möglich sein, sofern korrekt über das Widerrufsrecht informiert wurde. Für Lebensversicherungen ist eine Frist von 24 Monaten und 30 Tagen vorgesehen.Papierpflicht soll entfallenAuch bei der Vertragsübermittlung sieht das Gesetz Änderungen vor: Die Pflicht zur Bereitstellung der Vertragsunterlagen in Papierform soll entfallen. Unternehmen sollen ihre Unterlagen ausschließlich digital bereitstellen können, was Verwaltungsaufwand reduzieren und an moderne Nutzungsgewohnheiten angepasst werden soll.Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesjustizministerium an Länder und Fachverbände übermittelt. Diese können bis Anfang August Stellung nehmen. Die finalen Regelungen sollen noch in diesem Jahr beschlossen werden.Der Beitrag Widerruf per Klick: Neues Gesetz soll Online-Kündigungen vereinfachen erschien zuerst auf ifun.de.