Ein seltenes Video aus einem EU-Workshop zur Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) erlaubt Einblick in die juristischen Strategien von Apple und Google. Beide Unternehmen sehen sich durch die neuen Vorgaben zur Förderung des Wettbewerbs auf digitalen Plattformen unter Druck gesetzt.Während Apple dabei betont, im Vergleich zu Google besonders stark von den Vorgaben betroffen zu sein, verfolgt Google eine deutlich kleinteiligere, defensive Linie. Apple hat die Regeln bereits in mehreren Punkten umgesetzt, etwa durch die neue Abfrage zur Auswahl des Standard-Browsers und dessen anschließende Platzierung im Dock auf dem Homescreen.Google hingegen verweigert eine vergleichbare Anpassung auf Android und argumentiert mit einer eng ausgelegten Definition des Begriffs „Standard-App“ gegen den sogenannten „Hotseat“ (also die Platzierung des neuen Standard-Browsers im Dock).Was der „Hotseat“ mit Nutzerfreiheit zu tun hatIm Zentrum der Diskussion steht die Frage, ob ein von Nutzern gewählter Browser lediglich als Standardanwendung für das Öffnen von Links gelten muss oder ob er auch visuell pominent erscheinen soll. Dieser Platz auf dem Startbildschirm ist für viele Nutzer die erste Anlaufstelle. Auf Apple-Geräten ersetzt ein ausgewählter Drittbrowser Safari inzwischen auch im Dock, was laut mehreren Broeser-Anbietern die tägliche Nutzung ihrer Apps deutlich erhöht hat.Mozilla berichtet etwa von einer Verdopplung der aktiven Nutzer in Frankreich und Deutschland. Auf Android hingegen bleibt Chrome nach wie vor präsent, auch wenn Nutzer einen anderen Browser gewählt haben. Dies führe, so die Kritik von DuckDuckGo, Brave und anderen, dazu, dass der Auswahlbildschirm seine Wirkung verfehle.Juristische Auslegung der DigitalgesetzeDie EU-Gesetzgebung verpflichtet sogenannte Gatekeeper dazu, Nutzerentscheidungen technisch zu ermöglichen und auch in der Oberfläche sichtbar zu respektieren. Google beharrt jedoch darauf, dass sich die Definition von „Standard“ allein auf technische Voreinstellungen beziehe. Die Platzierung von Apps auf dem Startbildschirm sei nicht Teil der Regulierung. Kritiker halten dies für eine zu enge Auslegung. Auch Mozilla und die Interessenvertretung „Open Web Advocacy“ verweisen auf den Gesetzestext, der nicht nur technische, sondern auch nutzerorientierte Vorgaben enthält. Sollte Google keine Anpassungen vornehmen, droht ein regulatorisches Verfahren durch die EU-Kommission.Der Beitrag Seltene Einblicke: Apple und Google im Streit um EU-Digitalgesetze erschien zuerst auf iphone-ticker.de.