Jürgen Wirth Anderlan kämpft mit seiner Liste JWA in Südtirol unermüdlich für die Aufarbeitung der Corona-Politik. Doch auch in Südtirol wird widerständigen Kräften die Arbeit nicht leicht gemacht. Eine Strafanzeige gegen Landeshauptmann Arno Kompatscher sollte eigentlich archiviert werden – doch ein Richter lehnte den Antrag ab: Im September steht Kompatscher nun vor Gericht. Die Vorwürfe wiegen schwer: Sie reichen von der Verbreitung falscher, beunruhigender Nachrichten bis zu Betrug. Pressemitteilung der Liste JWA:Der Landtagsabgeordnete der Liste JWA, Jürgen Wirth Anderlan, kündigte bereits am 3. Oktober 2024 eine Strafanzeige gegen Landeshauptmann Arno Kompatscher an. Wirth Anderlan wirft dem Landeshauptmann Vergehen im Umgang mit der Corona-Pandemie vor. Die Corona-Tests seien der “größte Betrug in der jüngeren Geschichte unserer Heimat” gewesen. Unterstützt wird Wirth Anderlan vom Rechtsanwalt Mauro Sandri und Rechtsanwalt Olav Gianmaria Taraldsen.Wirth Anderlan kritisiert die Corona-Tests als zu unsicher, um Lockdowns, Impfpflichten und Quarantänen zu begründen. Im Labor des Südtiroler Sanitätsbetriebs sei es “fast so häufig zu ‘unklaren’ wie zu positiven Testergebnissen” gekommen. Wörtlich schreibt Wirth Anderlan: “Fachleute gehen davon aus, dass bis zum Dezember 2020 über 1.500 Südtiroler zu Unrecht in Quarantäne bleiben mussten.”Unter anderem wurden Landeshauptmann Kompatscher Urkundenfälschung durch einen Amtsträger und schweren Betrugs vorgeworfen. Zudem wird Kompatscher die Veröffentlichung/Verbreitung falscher, übertriebener und tendenziöser Nachrichten, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören, vorgeworfen, sowie Erregung öffentlichen Ärgernisses.Die Rechtsberater von Landeshauptmann Arno Kompatscher äußerten sich damals optimistisch zur von Landtagsabgeordnetem Jürgen Wirth Anderlan eingebrachten Anzeige. Nach Ansicht des Trentiner Rechtsprofessors Alessandro Melchionda und des Meraner Anwalts Karl Zeller hat Kompatscher während der Corona-Pandemie keine Gesetze verletzt. Sie betonen, dass der Landeshauptmann stets die Vorschriften und Empfehlungen der Gesundheitsbehörden befolgt hat.Deshalb kam die anfangs beantragte Archivierung dieser Anzeige nicht überraschend. Umso erfreulicher ist nun, dass ein Richter dem Antrag auf Archivierung nicht stattgegeben hat: Somit muss sich Landeshauptmann Kompatscher wegen strafbarer Handlung im Sinne des Artikels 640, 656, 658, 476, 477, 479 StGB (italienisches Strafgesetzbuch, Codice Penale), am 22. September 2025 vor dem Landesgericht Bozen verteidigen. (Es gilt die Unschuldsvermutung.)Für Wirth Anderlan stellt dieser Prozess ein wichtiges Zwischenziel seiner Arbeit dar. „Dafür bin ich während Corona auf die Straße und 2023 in den Landtag gegangen. Ich habe immer gesagt: Die Corona-Verbrechen gehören aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen.“ Damit sei man nun einen Schritt weiter auf dem Weg zu echter Gerechtigkeit, so Wirth Anderlan.