U-Ausschuss: FPÖ entscheidet über weiteres Vorgehen

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27.08.2025 10.45Online seit heute, 10.45 UhrDie Freiheitlichen entscheiden in den kommenden Tagen, wie es mit den beiden geplanten Untersuchungsausschüssen weitergehen soll. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte ja das ursprüngliche Verlangen, in dem beide Themen vermischt waren, als nicht verfassungskonform abgelehnt. Nun will die FPÖ das Vorgehen des ÖVP-geführten Innenministeriums in der Causa Pilnacek und bei den Pandemiemaßnahmen gesondert untersuchen. Weiterhin angepeilt ist ein Start der Befragungen noch in diesem Jahr.Angebliche Einflussnahme der ÖVP auf BehördenNach wie vor soll es um angebliche Einflussnahme der ÖVP auf die Behörden gehen. Allerdings müssen die Causa rund um den Tod des Justizsektionschefs Christian Pilnacek und das Vorgehen gegen Kritiker der CoV-Maßnahmen getrennt behandelt werden. Der VfGH hatte im Sinne der Regierungsfraktionen ÖVP, SPÖ und NEOS entschieden, die darin keinen inhaltlichen Zusammenhang gesehen hatten und das ursprüngliche Verlangen im Geschäftsordnungsausschuss bestritten.FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker kündigte daher an, nun zwei vollwertige Untersuchungsausschüsse via Minderheitsrecht einzusetzen. Diese müssen allerdings nacheinander stattfinden. Mit Widerstand rechnet die FPÖ nicht mehr, war der mangelnde Zusammenhang doch der einzige Kritikpunkt. Offen ist allerdings die Frage, welcher U-Ausschuss zuerst stattfindet. Darüber will die Fraktion dem Vernehmen nach noch vor dem Wochenende entscheiden.Pilnacek dürfte zuerst kommenAm wahrscheinlichsten ist, dass die Freiheitlichen zuerst den U-Ausschuss zur Causa Pilnacek einsetzen wollen. In diesem Fall gibt es – zumindest in Teilen – inhaltliche Unterstützung durch die Grünen, die den Fall ebenso als aufklärungsbedürftig erachten. So gut wie keine Allianzen gibt es hingegen bei den CoV-Maßnahmen. Zu dieser Zeit waren die Grünen bekanntlich Teil der Regierung.Das Prozedere zur Beantragung eines Untersuchungsausschusses bleibt dasselbe: Die nächste Nationalratssitzung ist für 24. September 2025 in Aussicht genommen. Dann kann auch ein neues Verlangen eingebracht werden. Ein entsprechender Minderheitsbeschluss verlangt die Unterschriften von einem Viertel der Abgeordneten. Nach der Einbringung wird das Verlangen im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats behandelt.Befragungen Ende November angepeiltGeht das Verlangen ohne Widerspruch durch, kann der U-Ausschuss im Nationalrat eingesetzt werden. Das könnte bei der Nationalratssitzung im Oktober der Fall sein, möglich ist auch, dass die FPÖ eine Sondersitzung beantragt. Beginnen sollen die Befragungen dann – geht es nach der FPÖ – noch in diesem Jahr, möglicherweise Ende November. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.