Endgerätefreiheit: Vodafone fängt sich Abmahnung der Verbraucherzentrale

Wait 5 sec.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat Vodafone wegen möglicher Verstöße gegen die gesetzlich garantierte Endgerätefreiheit zur Nutzung eigener Router und Modems abgemahnt. Seit dem Jahr 2016 gilt in Deutschland, dass Anbieter ihren Kunden nicht vorschreiben dürfen, welche Geräte sie einsetzen. Diese Regelung umfasst auch Glasfasermodem und Router mit integriertem Modem.Nach Einschätzung der Verbraucherschützer versucht Vodafone jedoch weiterhin, in geförderten Netzen sowie in Netzen, die gemeinsam mit Partnerunternehmen betrieben werden, eigene Geräte zur Pflicht zu machen. In Vertragsunterlagen und Bestellhinweisen werde teilweise suggeriert, dass ausschließlich die Hardware des Unternehmens zulässig sei.Wiederholte Verstöße im GlasfasermarktIm Bereich von DSL- und Kabelanschlüssen ist die freie Wahl des Endgeräts seit Jahren üblich. Beim Glasfaserausbau treten dagegen nach wie vor Konflikte auf. Manche Netzbetreiber verlangen die Installation eines eigenen Modems, bevor Kunden ihre gewünschte Hardware anschließen können. In einem vergleichbaren Fall hatte die Verbraucherzentrale kürzlich die Nordfriesen-Glasfaser abgemahnt. Dort mussten Kunden zunächst das vom Anbieter gelieferte Gerät nutzen und anschließend einen kostenpflichtigen Service buchen, um auf ein eigenes Gerät zu wechseln. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist dieses Vorgehen mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar, da die Endgerätefreiheit unabhängig von der Art des Ausbaus gilt.Hinweise für VerbraucherDie Verbraucherschützer betonen, dass Kundinnen und Kunden bereits beim Vertragsabschluss auf die Möglichkeit hingewiesen werden sollten, eigene Router oder kombinierte Geräte einzusetzen. Solche All-in-One-Geräte benötigen nur wenig Platz und verbrauchen weniger Energie als die Nutzung von getrennten Modems und Routern. Von Mietgeräten, die häufig zusammen mit Glasfaseranschlüssen angeboten werden, raten die Verbraucherschützer eher ab. Über mehrere Jahre hinweg sind die Mietkosten meist höher als der Kaufpreis. Bei einem Defekt greift zudem die gesetzliche Gewährleistung, und viele Hersteller bieten über die zwei Jahre hinaus zusätzliche Garantien an. Weitere Informationen stellt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz online bereit.Der Beitrag Endgerätefreiheit: Vodafone fängt sich Abmahnung der Verbraucherzentrale erschien zuerst auf ifun.de.