Kirchlicher Strafprozess gegen Geistlichen im Bistum Eichstätt abgeschlossen

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Eichstätt. (pde) – Das Verfahren gegen einen Geistlichen aus dem Landkreis Ansbach wurde mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass der Angeklagte kirchenstrafrechtlich nicht verurteilt werden konnte. Es konnte weder die Schuld noch die Unschuld zweifelsfrei festgestellt werden. Zudem waren einige kirchenrechtliche Vorschriften auf diesen Fall nicht direkt anwendbar. Die kirchliche Gerichtsbarkeit unterscheidet in solchen Fällen drei mögliche Urteile: den Schuldspruch („constat“ – es steht fest), den Freispruch aufgrund erwiesener Unschuld („constat de non“ – es steht fest, dass nicht) sowie den Freispruch aus Mangel an hinreichender Gewissheit („non constat“ – es steht nicht fest, dass). Im vorliegenden Fall wurde letzteres Urteil gefällt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und wird der zuständigen Behörde im Vatikan, dem Dikasterium für die Glaubenslehre, zur Überprüfung vorgelegt. Dieses hatte das Metropolitangericht Bamberg mit der Durchführung des Strafprozesses beauftragt. Der Geistliche bestreitet weiterhin jedes Fehlverhalten.In seinem Urteil fordert es das Bistum Eichstätt auf, dennoch Maßnahmen gegen den Geistlichen zu ergreifen, da das Gericht von einem schwerwiegenden Fehlverhalten gegenüber jungen Frauen überzeugt ist. Es empfiehlt insbesondere eine Geldbuße sowie den Ausschluss vom Seelsorgedienst gemäß der Interventionsordnung. Das Bistum Eichstätt prüft das Urteil und die Empfehlungen. Die vorläufigen disziplinarischen Maßnahmen – darunter die Freistellung vom Dienst – bleiben bestehen, bis das Urteil rechtskräftig wird. Endgültige Maßnahmen werden im Anschluss verhängt.Wie berichtet, hatten die unabhängigen Ansprechpersonen das Bistum Eichstätt im Dezember 2022 von den Vorfällen in Kenntnis gesetzt. Gemäß den Vorgaben wurde der Priester daraufhin sofort von seinem Dienst freigestellt und bei den staatlichen Behörden Anzeige erstattet. Diese hatten ihr Verfahren aufgrund von Verjährung eingestellt. Im Juli 2023 ist die kirchenrechtliche Voruntersuchung abgeschlossen und das Ergebnis dem Apostolischen Stuhl übermittelt worden. Die zuständigen Gremien wurden informiert. Nach Einschätzung des Bistums Eichstätt zeigt der Ausgang des Verfahrens, dass das Gericht von der Unschuld des Geistlichen nicht überzeugt ist. Wegen der Komplexität der kirchenrechtlichen Bestimmungen waren die Voraussetzungen für eine Verurteilung dennoch nicht erfüllt. Das Bistum dankt den Betroffenen für ihre Hinweise und ihren Mut, zugleich bedauert das Bistum das ihnen zugefügte Leid. Das Bistum wird weiterhin alles unternehmen, um Betroffene zu unterstützen und Schutzmaßnahmen umzusetzen.