Nachdem das Verwaltungsgericht schon am 17. Februar 2026 einen Eilantrag gegen den Abriss von Haus Seeblick abgelehnt hatte, blieb nun der nächste Antrag ebenfalls ohne Erfolg. Das Gericht hatte – anders als in dem ersten Verfahren – über die Frage zu entscheiden, ob die Abrissverfügung aus dem September 2025 überhaupt vollzogen werden darf.