Die Stadt Weiden i.d.OPf. hat infolge der fehlerhaften Reihenfolge von Listenbewerbern (AfD: 10 Listenbewerber; GRÜNE: 5 Listenbewerber) über das vergangene Wochenende den Neudruck der Stimmzettel für die Stadtratswahl veranlasst. Dank hervorragender Arbeit der Weidener Spintler Druck und Verlag GmbH liegen diese bereits seit Sonntag, den 22. Februar, vor.In diesem Zusammenhang ist beim neuen Stimmzettel für die Stadtratswahl folgendes zu beachten:Die zutreffende Berufsbezeichnung des AfD-Listenbewerbers Nr. 8 auf dem Stimmzettel lautet anstelle von „Banktechniker“ korrekt „Bautechniker“.Der Grünen-Listenbewerber Nr. 24 ist zwischenzeitlich verstorben. Die auf ihn entfallenen Stimmen sind jedoch von den Urnen- und Briefwahlbezirken nach den gesetzlichen Vorgaben als gültig zu bewerten und werden für die Berechnung der Sitzverteilung der Partei einbezogen. Eine Änderung des Stimmzettels ist in solchen Fällen nicht gesetzlich vorgesehen.Wichtig zu wissen:Die Oberbürgermeisterwahl ist eigenständig und von den aufgetretenen Fehlern nicht betroffen.Die Stadtratswahl findet wie geplant am 08. März statt.Es ist durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass sämtliche Stimmvergaben auch auf fehlerhaften Stimmzetteln korrekt gewertet werden. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden hierzu eingehend geschult.Das Briefwahlbüro erreichen Sie im Neuen Rathaus (Zi.Nr. 1.64) unter 09 61 / 81 - 1204 oder per E-Mail-Adresse an wahlen@weiden.de.