Eine verbotene islamistische Mullah-Gemeinde darf zweimal wöchentlich auf offener Straße Gebete und Koran-Rufe abhalten. Das erlaubt nun der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Dafür muß der Verkehr umgeleitet werden.Dieser Beitrag Verkehrschaos in Frankfurt Open-Air-Gebete sind trotz Verbots der Moschee legal wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.