04.09.2025 12.06Online seit heute, 12.06 UhrDas Arbeitsmarktservice (AMS) hat den jahrelangen Rechtsstreit mit der Datenschutzbehörde über die Anwendung des AMS-Algorithmus „Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystem (AMAS)“ für sich entschieden: Das Bundesverwaltungsgericht hob den Bescheid der Datenschutzbehörde vom 19. August 2020 nach mehr als fünf Jahren endgültig ersatzlos auf.Dem AMS nützt das aber wenig: Sämtliche Daten im Zusammenhang mit AMAS mussten damals gelöscht werden, das Projekt ist endgültig tot.In dem Streit ging es um die Frage, ob das digitale Tool, mit dem die Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen ermittelt werden sollten, wesentlichen Einfluss auf die Entscheidungen von AMS-Personal nehmen würde.AMAS hätte Anfang 2021 flächendeckend in Österreich eingeführt werden sollen, im August 2020 aber stoppte die Datenschutzbehörde das Projekt per Bescheid. Die Behörde kritisierte damals unter anderem die fehlenden gesetzlichen Grundlagen für das Projekt und ortete verbotene Einzelfallentscheidungen („Profiling“).Grundsätzlich wollte das AMS mit der Einteilung von arbeitslosen Menschen in drei Kategorien mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen via Computeralgorithmus die Vergabe von Fördermaßnahmen effizienter machen.Die zuständigen Beraterinnen und Berater sollten aber weiterhin die Letztentscheidung über die Arbeitslosenförderung treffen, etwa, ob jemand eine teure Facharbeiterausbildung bekommt oder nicht.