Anlässlich des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes am Montag hat auch das Finanzministerium bei der Transparenzdatenbank nachgeschärft. Mit September wurde die Schwelle für die Veröffentlichung von staatlichen Förderungen an nicht-natürliche Personen und Einzelunternehmen auf dem Transparenzportal auf 1.500 Euro gesenkt, teilte das Finanzministerium der APA mit. Freilich weiterhin ausgenommen davon sind Förderungen an Privatpersonen.