Mann schießt auf Cobra-Einsatzkräfte – Täter schwer verletzt

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TEAM FOTOKERSCHI / WERNER KERSCHBAUMMAYRFreistadt am 04.09.2025 – Am Abend des 4. September 2025 kam es im Bezirk Freistadt zu einem Schusswaffengebrauch durch das Einsatzkommando COBRA im Zuge eines Polizeieinsatzes. Gegen 19:30 Uhr meldete ein Zeuge über den Notruf, dass er von seinem Nachbarn mit einer Faustfeuerwaffe bedroht worden sei und zudem Knallgeräusche gehört habe. Aufgrund der geschilderten Gefährdungslage wurden neben den örtlichen Streifenkräften auch das Einsatzkommando COBRA sowie die Schnelle Interventionsgruppe (SIG) zur Gefahrenabwehr an den Einsatzort entsandt.Eine verbale Kontaktaufnahme mit dem mutmaßlich bewaffneten Mann war nicht möglich, sodass ein Zugriff zur Sicherung der Lage und zur Durchsuchung des Objektes notwendig wurde. Beim Betreten des Hauses kam es zu einem Schusswechsel zwischen den Beamten und dem Beschuldigten, bei dem der Mann schwer verletzt wurde.Nach der unmittelbaren Gefahrenabwehr und Sicherung der Situation erfolgte die Erstversorgung des Verletzten durch den bereitstehenden Rettungsdienst. Anschließend wurde der Beschuldigte per Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus transportiert.Die Ermittlungen zum Hergang, insbesondere zum Verdacht der gefährlichen Drohung, zur Waffe des Beschuldigten und zum polizeilichen Schusswaffengebrauch, wurden von verschiedenen Stellen aufgenommen und laufen derzeit.Hinweis: Der Schusswaffengebrauch durch die Polizei mit lebensgefährlichen Folgen wird gesetzlich verpflichtend durch die unabhängige Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) untersucht. Diese Ermittlungsstelle arbeitet vollkommen unabhängig von der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, um Objektivität und Neutralität zu gewährleisten.Am 4. September 2025 meldete gegen 19:30 Uhr ein Zeuge am Notruf, dass sein Nachbar ihn soeben mit einer Faustfeuerwaffe bedroht hätte und er auch Knallgeräusche gehört habe.Auf Grund der angegebenen Gefährdungslage wurden neben Streifenkräften auch das Einsatzkommando COBRA, sowie die Schnelle Interventionsgruppe (SIG) zur Gefahrenerforschung vor Ort (Bezirk Freistadt) hinzugezogen. Da eine verbale Kontaktaufnahme mit dem mutmaßlich bewaffneten Mann nicht gelang, musste ein Zugriff zur Sicherung der Lage, sowie zur Durchsuchung des Objektes erfolgen. Nachdem die Beamten im Haus auf den Beschuldigten trafen, ergab sich ein Schusswechsel bei dem der Beschuldigte getroffen wurde. Nach der Gefahrenabwehr und Sicherung von Person und Örtlichkeit erfolgte sofort die Erstversorgung der schwer verletzten Zielperson durch einen bereitgestellten Rettungsdienst. Der Beschuldigte wurde anschließend mit einem Rettungshelikopter in ein Krankenhaus geflogen. Die Ermittlungen zum Vorfall (Verdacht der gefährlichen Drohung), zur Waffe des Beschuldigten, sowie zum polizeilichen Schusswaffengebrauch werden durch unterschiedliche Stellen geführt und sind bereits im Gange.Achtung: Der mit Lebensgefahr verbundene Waffengebrauch der Polizei wird im Rahmen eines strafprozessualen Ermittlungsverfahrens unter Leitung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft von der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) des Innenministeriums, welche im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK; Sektion 3) etabliert ist, gesondert untersucht. Diese Untersuchung ist eine gesetzliche Verpflichtung. Es handelt sich hierbei um eine Sonderkompetenz dieser unabhängigen Ermittlungsstelle. Die EBM ist organisatorisch und weisungstechnisch von der für die gesamte Sicherheitsexekutive zuständigen Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sektion 2) vollkommen getrennt, wodurch die Neutralität und Objektivität der Ermittlerinnen und Ermittler in der EBM sichergestellt wird. Der EBM obliegt die objektive, unabhängige und ergebnisoffene Ermittlung des Sachverhalts.https://www.bak.gv.at/601LPD Oberösterreich am 04.09.2025