Du begehst Steuerhinterziehung, wenn Du Speiseöl tankst

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Da das Öl aus dem Regal nicht als Kraftstoff versteuert wurde, entsteht die Steuerschuld bei der Verwendung (§ 21 EnergieStG). Du müsstest die Verwendung unverzüglich beim zuständigen Hauptzollamt anmelden und die Steuer (ca. 47 Cent pro Liter) nachentrichten, ahahaaaaa.