Kahlo-Werke kehren nach Kontroverse 2028 nach Mexiko zurück

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06.04.2026 08.40Online seit heute, 8.40 UhrNach einer heftigen Kontroverse über den Umzug geschützter Werke Frida Kahlos und anderer mexikanischer Künstler geben die Sammlungsverwalter eine Rückkehrgarantie nach Mexiko ab.Im Jahr 2028 sollen die Werke der Sammlung Gelman Santander, die unter besonderem Kulturgüterschutz stehen, in ihr Herkunftsland zurückkehren, wie die spanische Stiftung Banco Santander mitteilte.Die Sammlung aus 160 Kunstwerken wurde 2023 von der Familie Zambrano gekauft, einer der wohlhabendsten mexikanischen Unternehmerfamilien. Seit Jänner verwaltet die spanische Bank die Werke. Dazu gehören rund 30 Schöpfungen von Künstlern wie Kahlo (1907-1954), Diego Rivera (1886-1957) und David Alfaro Siqueiros (1896-1974), die unter Exportverbot stehen.In Mexiko schützt die Gesetzgebung die Werke bestimmter Künstler mit strengen Auflagen. Werke, die zu nationalen Kunstdenkmalen erklärt wurden, dürfen das Land nicht dauerhaft verlassen, auch wenn sie sich im Besitz vom privaten Sammlern befinden. Dazu gehören etwa die Bilder, die Kahlo in ihrem Heimatland gemalt hat. Dadurch soll verhindert werden, dass das Kulturerbe des Landes endgültig ins Ausland gebracht wird. Die Ausfuhr ist zwar für temporäre Ausstellungen erlaubt. Nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums müssen die Werke dennoch zurückkehren.Ein Teil der Sammlung Gelman Santander ist derzeit nach fast 20 Jahren erstmals in Mexiko zu sehen. Die im Februar eröffnete Ausstellung im Museum für Moderne Kunst in der mexikanischen Hauptstadt wurde zuletzt um rund zwei Monate bis Juli verlängert. Sie soll so während der Fußballweltmeisterschaft besucht werden können, die Mexiko, die USA und Kanada gemeinsam austragen. Kahlo-Gemälde wie „Selbstporträt mit Halskette“ und „Diego in meinen Gedanken“ werden zur Schau gestellt.