Kahlo-Werke kehren nach Streit 2028 nach Mexiko zurück

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05.04.2026 19.24Online seit heute, 19.24 UhrNach einer heftigen Kontroverse um den Umzug nach Spanien von geschützten Werken von Frida Kahlo und anderen mexikanischen Kunstschaffenden haben die Sammlungsverwalter eine Rückkehrgarantie nach Mexiko abgegeben. Im Jahr 2028 sollen die Werke der Sammlung Gelman Santander, die unter besonderem Kulturgüterschutz stehen, in ihr Land zurückkehren, wie die spanische Stiftung Banco Santander heute mitteilte.Die Sammlung aus 160 Kunstwerken wurde 2023 von der Familie Zambrano gekauft, einer der wohlhabendsten mexikanischen Unternehmerfamilien. Seit Jänner verwaltet die spanische Bank die Werke. Dazu gehören rund 30 Schöpfungen von Künstlern wie Kahlo (1907–1954), Diego Rivera (1886–1957) und David Alfaro Siqueiros (1896–1974), die unter Exportverbot stehen.Debatte wurde zum PolitikumDie spanischen Verwalter der Sammlung hatten angekündigt, die Werke nach einer derzeitigen Ausstellung in Mexiko in einem neuen Kulturzentrum in Santander im Norden Spaniens dauerhaft unterzubringen. Das sorgte bei der mexikanischen Kunstgemeinde für heftige Diskussionen. Präsidentin Claudia Sheinbaum schaltete sich ein. Die Sammlung müsse nach Mexiko zurückkehren.Nach anfänglich konfusen Aussagen brachte sich das Kulturministerium in Erklärungsnot. Schließlich gab es vergangene Woche das Jahr 2028 als Rückkehrdatum bekannt, ohne die Zweifel ganz ausräumen zu können. Nun hat sich die Fundacion Santander selbst dazu geäußert. Sie würde sich jederzeit an die mexikanischen Gesetze halten, versicherte sie. Bei den unter besonderem Schutz stehenden Werke sei die Rückkehr in zwei Jahren vorgesehen.Strenge Gesetzgebung zum mexikanischen KulturerbeIn Mexiko schützt die Gesetzgebung die Werke bestimmter Künstler mit strengen Auflagen. Werke, die zu nationalen Kunstdenkmalen erklärt wurden, dürfen das Land nicht dauerhaft verlassen, auch wenn sie sich im Besitz vom privaten Sammlern befinden. Dazu gehören etwa die Bilder, die Kahlo in ihrem Heimatland gemalt hat.Dadurch soll verhindert werden, dass das Kulturerbe des Landes endgültig ins Ausland gebracht wird. Die Ausfuhr ist zwar für temporäre Ausstellungen erlaubt. Nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums müssen die Werke dennoch zurückkehren. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.