Meinl-Reisinger klagt FPÖ wegen Rufschädigung

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26.03.2026 14.04Online seit heute, 14.04 UhrAußenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) geht straf- und zivilrechtlich gegen die FPÖ vor, berichteten mehrere Medien heute.Zuvor habe die FPÖ die Behauptung in sozialen Netzwerken verbreitet, Meinl-Reisinger sei Ende Februar mit Geldkoffern nach Kiew gereist, um dort österreichisches Steuergeld bar an ukrainische Stellen zu übergeben. Konkret sehen die Anwälte der NEOS-Chefin die Tatbestände der üblen Nachrede und Rufschädigung erfüllt.„Als politische Partei Menschen gezielt und bewusst mit Lügen zu manipulieren ist kein gangbarer Weg für Österreich. Die FPÖ darf nicht ungestraft Lügen verbreiten“, so die Außenministerin. Zwar beziehen sich die Vorwürfe der FPÖ auf „Gerüchte“. Diese habe die FPÖ bzw. „Personen aus ihrem eigenen Dunstkreis“ aber selbst in die Welt gesetzt.FPÖ-Politiker sagten in den vergangenen Monaten wiederholt öffentlich, es halte sich „hartnäckig das Gerücht“, wonach österreichische Regierungsmitglieder mit Geldkoffern in die Ukraine reisten, um Steuergeld in bar zu übergeben.Zahlungen an die Ukraine würden niemals in bar und ausschließlich über offizielle Kanäle laufen, so Meinl-Reisinger. Zudem würde die Unterstützung klaren gesetzlichen Vorgaben, Dokumentationspflichten und parlamentarischer Kontrolle unterliegen.