26.03.2026 12.58Online seit heute, 12.58 UhrDie EU-Kommission geht wegen Mängel beim Jugendschutz gegen die App Snapchat vor. Die Liste der Vorwürfe ist lang: Kinder und Jugendliche könnten bei Snapchat von Fremden nach Nacktbildern gefragt oder für kriminelle Banden angeworben werden und Informationen zum Kauf von Drogen bekommen, teilte die Kommission heute mit. Sie will prüfen, ob das Unternehmen ausreichend gegen solche Fälle vorgeht. Auch bei vier großen Pornoseiten wurden Jugendschutzmängel festgestellt.Über Snapchat können Nutzende private Fotos und Videos hin und her schicken sowie öffentlichen Profilen folgen. Die Kommission befürchtet, dass sich Erwachsene „mit böser Absicht“ als Minderjährige ausgeben und dort mit Kindern und Jugendlichen chatten. Zahlreiche Influencer machen über die Plattform zudem Werbung für ihre Produkte.Die EU-Kommission wirft Snapchat außerdem vor, das eigene Mindestalter für die Nutzung nicht konsequent durchzusetzen. Die App ist laut Nutzungsbedingungen ab 13 Jahren erlaubt, bei der Anmeldung müssen Nutzende aber lediglich ein Geburtsdatum angeben. In den Ermittlungen geht es zudem um Privatsphäre-Einstellungen für Minderjährige und Push-Benachrichtigungen, die nach Einschätzung aus Brüssel die Suchtgefahr fördern.„Die Sicherheit und das Wohlergehen aller Snapchatter haben oberste Priorität", teilte eine Unternehmenssprecherin am Donnerstag mit. Snapchat sei nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, die hohen Sicherheitsstandards des DSA zu erfüllen“ und werde im Laufe der Ermittlungen mit der Kommission zusammenarbeiten, erklärte sie weiter. Die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) dürften einige Monate dauern. Bestätigen sich die Vorwürfe, kann die Kommission eine Geldstrafe gegen Snapchat verhängen.Auch vier großen Pornoseiten drohen Strafzahlungen in der Europäischen Union. Die EU-Kommission stellte bei diesen Mängel beim Jugendschutz fest. Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos nähmen in Kauf, dass durch eine lasche Altersüberprüfung auch Minderjährige ihre Inhalte sehen können, teilte die Kommission mit.