Das Verwaltungsgericht Leipzig hat das Nutzungsverbot für das ehemalige KZ-Außenlager in der Kamenzer Straße bestätigt. In den vergangenen Jahren war das Gebäude wiederholt an Personen aus der rechtsradikalen Szene vermietet worden. Endgültig ist diese Entscheidung aber noch nicht; das Hauptverfahren läuft noch. Laut Verwaltungsgericht fehlt eine für die Nutzung erforderliche Baugenehmigung: „Die in den 1950er […]Der Beitrag Nutzung verboten: Vorerst keine rechtsradikalen Veranstaltungen im ehemaligen KZ-Außenlager in der Kamenzer Straße erlaubt erschien zuerst auf Leipziger Zeitung.