Neuer Umgang mit Information

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Nach jahrelangem Ringen, zähen Verhandlungen und einem Beschluss vor gut eineinhalb Jahren ist das Amtsgeheimnis („Amtsverschwiegenheit“) mit Montag endgültig Geschichte. Davor galt von 1925 bis 2025, also einhundert Jahre lang: Behörden müssen Informationen grundsätzlich für sich behalten, außer es gibt einen ausdrücklichen Grund für eine Auskunft. Dieses alte Prinzip ist vorbei, der Zugang zu amtlichen Informationen wird gesetzlich geregelt.