Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) schreibt die Umsetzung der telemedizinischen Versorgung neu aus, teilte die Kasse am Samstag mit. Grund sei eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom Freitag, wonach die Ausschreibung aus formalen Gründen nichtig sei. "Die ÖGK möchte den Ausbau der Telemedizin konsequent fortsetzen und wird nach sorgfältiger Analyse eine Neuausschreibung starten", hieß es in einer Aussendung.