VfGH: Beschlagnahme von Raserautos verfassungskonform

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09.04.2026 11.49Online seit heute, 11.49 UhrDer Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Beschlagnahme von Raserautos grundsätzlich verfassungskonform ist. Eine Ausnahme – etwa für Leasingfahrzeuge – ist aber gleichheitswidrig und wird aufgehoben.Laut der derzeitigen Regelung ist es nur bei Fahrzeugen, die im Alleineigentum des Lenkers stehen, möglich, diese zu beschlagnahmen, für verfallen zu erklären und zu verwerten. Diese Bestimmung tritt am 1. Oktober 2027 außer Kraft, informierte der VfGH.Denn diese Regelung widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, berichtete das Höchstgericht heute in einer Aussendung. Anlass für das Verfahren war ein Antrag des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) Steiermark, dem der VfGH folgte.Das LVwG Steiermark hatte beantragt, Regelungen der Straßenverkehrsordnung als verfassungswidrig aufzuheben, wonach Fahrzeuge bei gravierender Geschwindigkeitsüberschreitung beschlagnahmt, für verfallen erklärt und verwertet werden können.