Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Beschlagnahme von Raser-Autos grundsätzlich verfassungskonform ist. Eine Ausnahme - etwa für Leasingfahrzeuge - ist aber gleichheitswidrig und wird aufgehoben. Laut der derzeitigen Regelung ist es nur bei Fahrzeugen, die im Alleineigentum des Lenkers stehen, möglich, diese zu beschlagnahmen, für verfallen zu erklären und zu verwerten. Diese Bestimmung tritt am 1. Oktober 2027 außer Kraft, informierte der VfGH.