10.04.2026 06.21Online seit heute, 6.21 UhrNach der Ankündigung von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ), Maßnahmen zur Verbesserung der Begutachtungspraxis bei PVA und beim Sozialministeriumservice zu setzen, hat die PVA nun klargestellt, dass weiterhin kein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson „bei Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität“ bestehe. „Dies zu ändern, obliegt dem Gesetzgeber“, hieß es seitens der PVA.Die Pensionsversicherung verwies in einer schriftlichen Stellungnahme auf die Regelung bei der Pflegegeldbegutachtung, bei der – anders als bei jenen zu Anträgen auf Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension – ein Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson besteht.In der Stellungnahme heißt es: „Im § 25a (1) Bundespflegegeldgesetz ist geregelt, dass auf Wunsch der*des Pflegebedürftigen oder ihres*seines gesetzlichen Vertreters bei der Untersuchung die Anwesenheit und Anhörung einer Person seines Vertrauens zu ermöglichen ist“, so die PVA. „Eine vergleichbare gesetzliche Regelung besteht für Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität derzeit nicht.“Verweis auf PraxisDie Pensionsversicherung unterstütze „die Anwesenheit einer Vertrauensperson jedoch selbstverständlich auch in diesen Verfahren“, hieß es. In der Praxis würden Vertrauenspersonen die Antragsteller bzw. Antragstellerinnen bereits jetzt schon begleiten. Zur Frage, wer im Einzelfall über die Ermöglichung der Mitnahme einer Vertrauensperson entscheidet, gab es vorerst keine konkrete Antwort.Maßnahmen nach breiter Kritik angekündigtSozialministerin Schumann hatte nach breiter Kritik an der Begutachtungspraxis der PVA, des Sozialministeriumservice (SMS) sowie bei Gerichtssachverständigen vor einer Woche Maßnahmen zur Verbesserung angekündigt. Neben u. a. einem Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter und einem Beschwerdemanagement für PVA und SMS wurde auch die Mitnahme einer Vertrauensperson bei allen Begutachtungen genannt.Zum angekündigten Verhaltenskodex hieß es nun seitens der PVA zur APA, dieser werde „erarbeitet und nach Fertigstellung allen Gutachter*innen zur Verfügung gestellt“. Der Kodex stelle „eine Weiterentwicklung bestehender Standards und Prozesse dar, die in der Pensionsversicherung bereits angewendet werden“. Und: „In diesem Zusammenhang ist das Leitbild der Pensionsversicherung für alle Mitarbeitenden bereits seit Jahren gültig.“ Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.