Seit mehr als zwei Jahren können in Österreich Autos von Extrem-Rasern abgenommen werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jüngst entschieden, dass die Beschlagnahme von Raser-Autos grundsätzlich verfassungskonform ist. Die bisherige Ausnahme für Fahrzeuge, die nicht im Alleineigentum des Lenkers stehen - etwa Leasing- oder Firmenautos - wird aufgehoben. Der Leasingverband warnt nun vor "massiven Auswirkungen", hieß es in einer Aussendung am Freitag.