Gericht - Leasingverband warnt vor Folgen nach Raser-VfGH-Entscheidung

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Seit mehr als zwei Jahren können in Österreich Autos von Extrem-Rasern abgenommen werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jüngst entschieden, dass die Beschlagnahme von Raser-Autos grundsätzlich verfassungskonform ist. Die bisherige Ausnahme für Fahrzeuge, die nicht im Alleineigentum des Lenkers stehen - etwa Leasing- oder Firmenautos - wird aufgehoben. Der Leasingverband warnt nun vor "massiven Auswirkungen", hieß es in einer Aussendung am Freitag.