10.04.2026 11.04Online seit heute, 11.04 UhrSozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat heute gegenüber der APA eine Gesetzesänderung bei den Begutachtungen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) angekündigt.Zuvor hatte die PVA auf APA-Anfrage erklärt, dass „bei Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität“ weiterhin kein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson bestehe: „Dies zu ändern obliegt dem Gesetzgeber.“ Schumann will nun entsprechende Schritte setzen.„Diese gesetzliche Grundlage wird es geben“, erklärte die Ministerin in einem Statement zur APA. „Denn die Menschen brauchen in einer so sensiblen Situation Rechtssicherheit. Diese gesetzliche Grundlage wird auf die Begutachtungsverfahren zugeschnitten sein und die Erarbeitung in enger Abstimmung mit der PVA passieren.“Maßnahmen nach breiter Kritik angekündigtSchumann hatte bereits vor einer Woche – nach breiter Kritik an der Begutachtungspraxis der PVA, des Sozialministeriumservice (SMS) sowie bei Gerichtssachverständigen – mehrere Maßnahmen zur Verbesserung angekündigt. Neben u. a. einem Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter und einem Beschwerdemanagement für PVA und SMS wurde auch der Punkt der Mitnahme einer Vertrauensperson bei allen Begutachtungen genannt.„Künftig soll die Mitnahme einer persönlichen Vertrauensperson – in der Regel eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger – nicht nur beim Pflegegeld, sondern auch bei Verfahren im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen ausdrücklich ermöglicht werden“, erklärte Schumann vor einer Woche.„Antragstellerinnen und Antragsteller sollen aktiv und rechtzeitig auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.“ Die Ressortchefin hatte zuvor zu einem Gespräch mit der PVA geladen. Bei dem Treffen sei gemeinsam vereinbart worden, „Verbesserungen im System der Begutachtungen voranzutreiben“, hieß es.AK-Studie entfachte DebatteEntzündet hatte sich die Debatte an einer vor rund einem Monat veröffentlichten und von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebenen Studie des Foresight-Instituts. Aufgezeigt wurden darin neuerlich Probleme bei Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt.Laut der Erhebung gaben 70 Prozent der befragten Antragstellenden für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der PVA an, die Untersuchungen als „wenig“ oder „gar nicht“ respektvoll empfunden zu haben. Die Rede war auch von „kasernenartigem Ton“ bis hin zu „Anschreien“ und Unterstellungen, Betroffene würden die gesundheitlichen Probleme simulieren. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.