Genehmigungspflichtige Ausreisen: Mobilmachungsstaat ohne Mobilmachungskunst

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Ausreisegenehmigung durch die Bundeswehr: Wenn die Wehrerfassung entschieden zu weit geht (Symbolbild:Imago) „Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung … einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen.“ Der Satz klingt wie ein Dokument aus einer anderen Epoche – und genau deshalb zirkuliert er nun, nach einem ursprünglichen […]