24.04.2026 14.21Online seit heute, 14.21 UhrAmtssachverständige sollen künftig auch über die Grenzen von Bundesländern hinweg eingesetzt werden können. Darauf hätten sich die Verhandler von Bund und Ländern im Rahmen der Reformpartnerschaft geeinigt, wie Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) heute mitteilte.Beim jüngsten Treffen der Untergruppe Verfassung und Verwaltung habe man sich auf die Öffnung der Vollziehungsbereiche geeinigt, wodurch ein gebietskörperschaftsübergreifender Einsatz von Amtssachverständigen möglich werde.Vor allem bei grenzüberschreitenden oder ähnlich gelagerten Projekten habe es Sinn, den gleichen Amtssachverständigen einzusetzen und nicht alles von Neuem aufzurollen, „das spart Zeit und Geld“, so Pröll in einer Aussendung.Begrüßt wurde die Einigung, die zu einer Beschleunigung von Verwaltungsverfahren führen soll, auch von den Verhandlungspartnern von SPÖ und NEOS, den Staatssekretären Jörg Leichtfried und Josef Schellhorn sowie vom derzeitigen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, Anton Mattle (ÖVP), und Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger.Bisher sind Behörden verpflichtet, eigene Amtssachverständige heranzuziehen. Um das zu ändern, ist eine neue Verfassungsbestimmung geplant. Der Gesetzesentwurf zur Schaffung eines österreichweiten „Sachverständigenpools“ soll in den nächsten Tagen in Begutachtung geschickt werden. Eine Umsetzung ist im Sommer geplant.