12 von 16 Bundesländern gewähren Familien, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, Förderungen zur Familienerholung. Die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen bieten Förderungen für die Familienerholung an. Diese Programme unterstützen Familien dabei, kostengünstige Urlaubsangebote wahrzunehmen und so eine erholsame Zeit zu verbringen.Die Höhe der öffentlichen Förderung ist von Land zu Land verschieden. Vor Antritt der Reise kann entweder für jedes Kind oder für jedes Familienmitglied ein Zuschuss beantragt werden. Dies ist allerdings nur in dem Bundesland möglich, in dem die Familie ihren ständigen Wohnsitz hat. Die Anträge für diese Individualförderungen werden meist von den Wohlfahrts- und Familienverbänden auf Orts- oder Landesebene, von den örtlichen Jugend- oder Bezirksämtern, vereinzelt auch von den Trägern direkt bearbeitet. Zum Teil sind auch die Sozialministerien zuständig. Einige Träger von Familienferienstätten haben einen eigenen Sozialfonds oder können über Spendenmittel kleine finanzielle Unterstützungen in besonderen Situationen weitergeben. Fragen Sie nach!Baden-WürttembergLandesweite STÄRKE-FamilienbildungsfreizeitenDie Kosten werden im Rahmen des Landesprogrammes STÄRKE finanziert. Für die gesamte Freizeit ist nur ein geringer Eigenanteil von 25 € p.P. (ab dem 1. Lebensjahr) zu entrichten, zzgl. der gesetzlichen Kurtaxe sowie die Kosten für An- und Abfahrt. Ggf. sind Eintrittsgelder oder Kosten für persönliche Belange zu berücksichtigen.BayernFamilienerholung | ZBFS - Zentrum Bayern Familie und SozialesDie Zuwendung beträgt täglich (An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag):für jedes berücksichtigungsfähige Kind und jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen Teilnehmer: bis zu 19,50 €für jedes berücksichtungsfähige Kind, das nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindert ist: bis zu 25,50 €BerlinZuschuss für Familienurlaub in Berlin | DFV BerlinBei uns bekommen SieAttraktive Ferienaufenthalte mit individuellen ZuschussmöglichkeitenGemeinschaft mit anderen Familien, wo neue Freundschaften entstehen könnenPraktische Unterstützung bei Erziehungsfragen und AlltagsherausforderungenAbwechslungsreiche Aktivitäten für Eltern und KinderBrandenburgStart | LASVZuschussleistungen: Pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied 10 Euro.BremenZuschussleistungen: Teilnehmer:innen der Familienerholung erhalten Zuschüsse im Rahmen des anrechnungsfähigen Nettofamilieneinkommens. Die Zuschusshöhe beträgt maximal 15,00 Euro pro Tag und Familienmitglied oder wird höchstens bis zu den nachgewiesenen Kosten der Unterkunft und der Kosten einer Bahnfahrt übernommen.Mecklenburg-VorpommernAmtsblatt M-V_05_2026 gesamt mit RL Familienerholung.pdfIm Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erfolgt pauschal eine Förderung pro Übernachtung und Familienmitglied in Höhe von 35 € pro Person. Gefördert werden mehrtägige Familienfreizeiten mit Übernachtungen von 5 bis 7 Nächten.NiedersachsenFamilienerholungsurlaub | Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und GleichstellungDer Zuschuss beträgt je Übernachtungstag bis zu 15,00 EUR.Zuschläge sind möglich je Übernachtungstag – für Familienangehörige mit Behinderung bis zu 10,00 EUR – je alleinerziehende Familie bis zu 10,00 EUR – in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder Jugendherberge bis zu 15,00 EUR.Nordrhein-WestfalenBerechnung der wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit – diakonie-reisedienst.deInklusive sind Unterbringung, Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote für die teilnehmenden Familien.Die Familien beteiligen sich an der Familienerholung mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen die Familien selbst.Rheinland-PfalzLandeszuschuss Familienferien . Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-PfalzZuschussfähig sind Ferienaufenthalte (einschl. An- und Abreisetag) von mind. 5 und höchstens 21 Tagen Dauer. Außerdem gilt die Regel, dass innerhalb von 2 Kalenderjahren max. 21 Tage gefördert werden.SaarlandFinanzielle Unterstützung - Finanzielle Unterstützung - saarland.deEin Zuschuss zu den Kosten der Familienferienmaßnahme wird für höchstens 21 Tage innerhalb von 2 Jahren gewährt, wobei jede einzelne Maßnahme mindestens 4 Tage dauern muss. An- und Abreisetag am Urlaubsort zählen als jeweils einen Tag. Für jede Maßnahme muss eine Antragstellung erfolgen. Zuschusshöhe täglich für jeden Elternteil und jedes zum Haushalt gehörende Kind 13,00 €. Für Familienmitglieder mit Behinderung gibt es einen Zuschlag.SachsenFamilienerholung - KSV SachsenEltern und Alleinerziehende mit ihren Kindern oder Pflegekindern bis 18 Jahre und Kindern mit einer Behinderung für die ein Kindergeldanspruch besteht, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben.Schleswig-Holsteinschleswig-holstein.de - LJA - Organisation - Jugendämter der Städte Familienurlaube können pro Familienmitglied und Reisetag mit bis zu 18,00 Euro bezuschusst werden, höchstens jedoch bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Urlaube können für die Dauer von mindestens 5 Tagen inkl. An- und Abreisetag und maximal 14 Tage inkl. An- und Abreisetag bezuschusst werden. Die 14 Tage können auf maximal zwei Urlaube pro Jahr verteilt werden.ThüringenTAF – Thüringer Arbeitskreis für FamilienerholungGefördert wird ein Pauschalbetrag an den Übernachtungs- und Verpflegungsausgaben pro Tagpro teilnehmenden Erwachsenen bis zu 30 Euro,pro teilnehmendem kindergeldberechtigen Kind mit Behinderung bis zu 25 Euro undpro teilnehmenden kindergeldberechtigten Kind bis 20 Euro