Die zunehmende Ahndung von Meinungsdelikten in Deutschland hat ein derart groteskes Ausmaß erreicht, dass sich selbst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu -wenn auch verklausulierten- Mahnungen zur Verhältnismäßigkeit veranlasst sah. In zwei Verfassungsbeschwerden, denen es stattgab, rügten die Höchstrichter, dass die Gerichte die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG nicht ausreichend berücksichtigt hätten. Die Entscheidungen wurden aufgehoben und […]