Haus Seeblick: Gericht lehnt Eilantrag gegen Abriss ab

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Haus Seeblick am Brodtener Steilufer darf abgerissen werden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht am 2. März 2026 entschieden (Az. 1 MB 2/26). Das Verwaltungsgericht hatte am 23. Februar 2026 einen Eilantrag des Eigentümers abgelehnt (Az. 8 B 7/26). Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Eigentümers hat nun der für Baurecht zuständige 1. Senat zurückgewiesen.