Die Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts war wohl zu eindeutig: Der Verfassungsschutz verzichtet auf eine Beschwerde dagegen, daß er die AfD nicht mehr als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnen darf. Damit wird der Beschluß rechtskräftig.Dieser Beitrag Amt legt keine Beschwerde ein Verfassungsschutz gibt im Eilverfahren gegen die AfD auf wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.