Kopftuchverbot: Lehrerkritik an Kontrollvorgabe

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02.03.2026 10.56Online seit heute, 10.56 UhrDie geplante Umsetzung des Kopftuchverbots für Schülerinnen unter 14 Jahren sorgt für Unmut bei Lehrervertreterinnen und -vertreter.In einem Rundschreiben gibt das Bildungsministerium vor, dass die Unterlassung einer unverzüglichen Meldung eines Verstoßes eine Dienstpflichtverletzung der jeweiligen Lehrkraft darstellt.Diese Diktion sei „absolut überschießend“, so der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger im „Falter“. Die Lehrkräfte sollen – außer einer Abmahnung – kein Ermessen haben.Ab dem Schuljahr 2026/27 sind für Mädchen unter 14 Jahren Kopfbedeckungen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“, an den Schulen verboten. Bei Verstößen sind in letzter Konsequenz Geldstrafen bis 800 Euro möglich.„Unverzüglich zu melden“In diesem Semester soll noch über die Vorgaben detailliert informiert werden – das hat das Bildungsministerium mit dem Rundschreiben nun getan. Im Wesentlichen fasst das Rundschreiben die gesetzlichen Vorgaben zusammen.Detaillierter wird es dann beim Prozedere: „Jede Lehrkraft, die einen Verstoß feststellt, muss die Schülerin ermahnen, das Kopftuch abzunehmen“, heißt es darin. „Wenn diese dem nicht sofort nachkommt, muss die Lehrkraft den Verstoß unverzüglich der Schulleitung melden. Die Lehrkraft hat kein Ermessen. Die Meldung ist Teil der dienstlichen Aufgaben der Lehrkraft. Wird die Meldung unterlassen, liegt eine Verletzung der Dienstpflichten vor.“Ministerium weist Kritik zurück„Es war und ist nicht die Absicht des Bundesministeriums, gegenüber Lehrkräften Druck aufzubauen“, hieß es aus dem Ministerium gegenüber dem „Falter“. Vielmehr sollten die Hinweise die bestehende Rechtslage verdeutlichen „und Lehrkräfte in ihrer Rolle stärken“. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.