16.04.2026 17.43Online seit heute, 17.43 UhrEhe am Montag am Wiener Landesgericht der Spionageprozess gegen den früheren BVT-Beamten Egisto Ott fortgesetzt wird, haben sich die Strafverfolgungsbehörden zu einem ungewöhnlichen Schritt entschieden. Über die Ediktsdatei der Justiz wurden 36.368 Bedienstete des Innenministeriums, die am Stichtag 1. Februar 2018 ihren Dienst versahen, von einem neuen Ermittlungsstrang gegen Ott informiert. Der Vorwurf der Verletzung der Geheimhaltungspflicht steht im Raum. Vorangegangen waren Recherchen des „Falters“, die dieser heute veröffentlicht hat.Ott wird von der Staatsanwaltschaft Wien verdächtigt, am 4. März 2020 das elektronische Gesamtpersonalverzeichnis des Innenministeriums weitergegeben zu haben, bei dem es sich aus Sicht der Anklagebehörde um ein nicht allgemein zugängliches und der Geheimhaltung unterliegendes Dokument handelt. Es umfasste personenbezogene sowie dienst- und besoldungsrechtliche Daten von allen 36.368 Bediensteten des Innenministeriums.Diese wurden nun auf Veranlassung der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien über die online abrufbare Ediktsdatei von dem „Datenleck“ und der Verdachtslage verständigt. Zugleich wurden sie über ihre Opferrechte belehrt und informiert, dass sie sich dem Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte anschließen können.Dieser Schritt sei zwar außergewöhnlich, aber im Sinn des § 83 Ziffer 5 StPO eine zulässige Form der Zustellung, erklärte OStA-Sprecher Wolfgang Wohlmuth auf APA-Anfrage. „Es wäre unverhältnismäßig, 36.368 Personen schriftlich zu verständigen. Das würde die Justiz lähmen“, sagte Wohlmuth.Vorangegangen waren Recherchen des „Falter“, der im Zusammenhang mit dem „Datenleck“ von „einem der schwerwiegendsten Datenschutzvorfälle in der Geschichte der Republik Österreich“ schreibt. Es sei nicht auszuschließen, dass die sensiblen Daten „über politische und nachrichtendienstliche Netzwerke“ sogar beim russischen Geheimdienst gelandet sein könnten, so der „Falter“.Ermittler des Bundeskriminalamts hatten im September 2021 bei einer Hausdurchsuchung beim ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein einen USB-Stick mit dem elektronischen Gesamtpersonalverzeichnis des Innenministeriums sichergestellt. Jenewein behauptete, die Daten wären ihm anonym zugespielt worden.Im Zuge der Erhebungen der im Innenministerium eingerichteten „AG Fama“ stellte sich heraus, dass den Datensatz eine Mitarbeiterin im Innenministerium mit Kontakten ins Kabinett angefordert hatte. Wie sie den Weg zu Jenewein fanden, ließ sich nicht klären, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen beide wurden eingestellt. „Aus Beweisgründen“, wie Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, dazu auf APA-Anfrage erklärte.Für Ott gilt die Unschuldsvermutung. Otts Rechtsvertreter war auf APA-Anfrage zunächst nicht erreichbar.