Austauschpflicht für bleihaltige Produkte 2026: Jetzt handeln!

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Der Eigentümerverband Haus & Grund weist in seiner jüngsten Ausgabe darauf hin, dass Leitungen aus Blei zügig ausgetauscht werden müssen und die Zeit drängt. Für Haus- und Wohnungseigentümer gilt: Bis spätestens 12. Januar 2026 müssen alle Bleirohre und Teilstücke aus Blei in Wasserversorgungsanlagen entfernt sein (§ 17 Abs. 1 TrinkwV). Doch auch bleihaltige (Kupfer-)Legierungen bergen Gesundheitsrisiken und gehören nicht in die Trinkwasserinstallation.