Neuregelung des Tabakmonopols beschlossen

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10.12.2025 14.56Online seit heute, 14.56 UhrAb 2029 dürfen legale Cannabisprodukte nur mehr in Tabak-Trafiken verkauft werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist heute im Nationalrat beschlossen worden. Sie ist Teil eines Abgabenänderungsgesetzes, das insgesamt 17 Maßnahmen und Änderungen in mehr als 20 Bundesgesetzen enthält. Darunter ist auch die schrittweise Erhöhung der Tabaksteuer ab 2026, ab April gilt die Tabaksteuer außerdem auch für Nikotinbeutel und E-Liquids für E-Zigaretten.Die Sammelnovelle wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen. Die FPÖ stimmte gegen das Gesetzespaket.Cannabisbundesverband will vor VfGH ziehenFür Hanf- und bzw. CBD-Shops gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2028, danach fallen Cannabis-Waren mit niedrigem THC-Gehalt unter das Tabakmonopol und dürfen nur von genehmigten Großhändlern bezogen und in Tabaktrafiken verkauft werden. Der Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) hat angekündigt, das Verbot vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekämpfen zu wollen.Weitere Punkte des Gesetzespakets betreffen diverse Anpassungen im Steuerrecht, darunter Erleichterungen bei Wertpapierübertragungen von ausländischen auf inländische Depots und die vollständig digitale Abwicklung von Grunderwerbsteuer, Versicherungssteuer und Gebühren.Belege müssen künftig nicht mehr ausgedruckt werdenPer Abänderungsantrag wurden heute im Plenum kurzfristig weitere Maßnahmen zu dem Gesetzespaket ergänzt und beschlossen: Die Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht für Umsätze im Freien – etwa von Christbaum- oder Maroniverkäufen – oder in Buschenschanken wird damit ab 1. Jänner 2026 von 30.000 auf 45.000 Euro erhöht.Zudem müssen Belege künftig nicht mehr ausgedruckt werden, sondern können auch elektronisch bzw. digital ausgestellt werden. Diese digitalen Belege können Unternehmen den Kunden direkt per Mail oder App übermitteln oder ihnen die Möglichkeit einräumen, den elektronischen Beleg mit einem Endgerät auszulesen – etwa per Bildschirmanzeige. Wenn Kundinnen und Kunden einen Papierbeleg verlangen, sollen sie diesen auch in Zukunft bekommen, so ÖVP-Mandatar Kurt Egger.Für den Abänderungsantrag stimmte auch die FPÖ, die Grünen lehnten ihn unter Verweis auf die von ihnen kritisierte kurzfristige Einbringung ab. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.