Die in der Dezemberausgabe des Bundesgesundheitsblattes veröffentlichte Empfehlung des Umweltbundesamtes “Systemische Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung...“ enthält die maßgeblichen Vorgaben für die Untersuchung von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen. Nun kommt es zu wesentlichen Änderungen: Die Stelle der systemischen Untersuchungen auf Legionellen wird verlegt und der Technische Maßnahmenwert sowie die Pflicht zur Risikoabschätzung beziehen sich zukünftig nur noch auf diese „systemischen Untersuchungen“ nach TrinkwV.