Kartellverfahren gegen Google: EU nimmt KI-Nutzung unter die Lupe

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Die Europäische Kommission hat ein formelles Kartellverfahren gegen Google eingeleitet. Geprüft wird, ob der Konzern Inhalte von Webseitenbetreibern und Videomaterial von YouTube in unzulässiger Weise für eigene KI-Angebote nutzt und damit gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt.Die KI-Antworten sorgen dafür das Suchergebnisse nur noch selten angeklickt werdenKritik an KI-Antworten in der SucheIm Mittelpunkt steht der Verdacht, dass Google sich selbst einen bevorzugten Zugang zu diesen Inhalten verschafft und andere Entwickler von KI-Systemen benachteiligt.Konkret geht es um die Nutzung von redaktionellen Inhalten für neue Suchfunktionen wie KI-basierte Zusammenfassungen und dialogartige Suchmodi. Diese Funktionen fassen Suchanfragen automatisiert zusammen und platzieren die Ergebnisse prominent über den klassischen Suchtreffern.Die KI-Antworten tauchen in der Regel über echte Suchtreffern aufDie Kommission prüft, ob diese Inhalte ohne angemessene Vergütung verwendet werden und ob Verlage die Nutzung ihrer Inhalte ablehnen können, ohne zugleich Nachteile beim Zugang zur Google-Suche befürchten zu müssen. Viele Anbieter sind in hohem Maß von der Sichtbarkeit über die Suchmaschine abhängig.YouTube-Videos als Trainingsdaten für KIEin weiterer Schwerpunkt der Untersuchung betrifft die Videoplattform YouTube. Die Kommission geht der Frage nach, ob Google Videos zur Schulung eigener KI-Modelle einsetzt, ohne die Urheber dafür zu entlohnen oder ihnen eine echte Wahlmöglichkeit einzuräumen.Nach den geltenden Nutzungsbedingungen räumen Inhaltsersteller Google umfangreiche Rechte zur Datennutzung ein. Eine Veröffentlichung ohne Zustimmung zur KI-Nutzung ist nicht vorgesehen. Gleichzeitig untersagen die Plattformregeln konkurrierenden KI-Anbietern, YouTube-Inhalte für eigene Trainingszwecke einzusetzen. Dadurch könnten ungleiche Wettbewerbsbedingungen entstehen.Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnte dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gewertet werden. Die Kommission hat die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten über das Verfahren informiert, die Zuständigkeit liegt nun ausschließlich auf der EU-Ebene.Der Beitrag Kartellverfahren gegen Google: EU nimmt KI-Nutzung unter die Lupe erschien zuerst auf ifun.de.