BVerfG: Wer eine Demo blockiert, kann sich strafbar machen

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Weil er an einer Sitzblockade gegen eine Demo teilnahm, wurde ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun entschied das BVerfG: Auch seine Sitzblockade ist von der Versammlungsfreiheit geschützt - strafbar hat er sich dennoch gemacht. Von A. Lagmöller.[mehr]