31.07.2025 12.04Online seit heute, 12.04 UhrDer Prozess gegen den deutschen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg ist mit einem teilweisen Freispruch zu Ende gegangen. Das Landesgericht Stuttgart sprach Ballweg heute vom Vorwurf des Betrugs frei, sprach ihn aber zugleich wegen Steuerhinterziehung schuldig und verwarnte ihn. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Ballweg musste sich seit Herbst 2024 vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, über öffentliche Spendenaufrufe mehr als eine Million Euro für „Querdenken“ eingeworben und dabei die Unterstützer über die tatsächliche Verwendung der Gelder in die Irre geführt zu haben.Mehr als eine halbe Million Euro soll er für private Zwecke verwendet haben. Belegt sind laut Akten Ausgaben für „Querdenken“ in Höhe von 843.111,68 Euro für die Bewegung.Ballwegs Verteidiger wiesen die Anschuldigungen von Beginn an entschieden zurück. Der Unternehmer selbst erklärte, er habe mit seiner Initiative sogar rund 80.000 Euro Verlust gemacht.Bereits im Frühjahr hatte das Gericht eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorgeschlagen. Die Richter verwiesen darauf, dass man Ballweg keinen Vorsatz nachweisen könne. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Vorschlag jedoch ab.