Roaming bei O2: Fair-Use-Regelung schränkt Datenvolumen ein

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O2 setzt seit Juni 2025 eine neue Fair-Use-Regelung für das mobile Surfen im EU-Ausland um. Die bisherige Praxis, das im Inland gebuchte Datenvolumen vollständig auch im EU-Ausland nutzen zu können, wird durch ein pauschales Limit ersetzt. Die Höhe des verfügbaren Datenvolumens im europäischen Ausland wird nun anhand einer einheitlichen Formel berechnet.Einheitliche Rechenformel statt voller DatenfreiheitGrundlage ist der monatliche Grundpreis des jeweiligen Tarifs ohne Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird durch das aktuell gültige Vorleistungsentgelt für EU-Roaming pro Gigabyte geteilt und anschließend verdoppelt. Der so ermittelte Wert legt das aufpreisfreie Mindestdatenvolumen im EU-Ausland fest. O2 selbst erklärt die Berechnungsformel in diesem PDF-Dokument.Je nach Tarif ergibt sich daraus ein reduzierter Datenrahmen. Nutzer des Tarifs „O2 Free L Boost“ mit einem Grundpreis von 44,99 Euro brutto können beispielsweise nur noch 58,2 GB im EU-Ausland ohne Aufpreis verbrauchen. Zuvor war die Nutzung des vollen Volumens von 140 GB möglich. Auch andere Tarife wie „O2 Mobile L Boost“ oder „O2 Grow“ sind betroffen. Die neue Regelung betrifft sowohl Standard- als auch Young-Tarife sowie Geschäftskundenangebote unter dem Label „O2 Mobile Pro“.Aufschläge möglich, Kommunikation kritischWer das neue EU-Roaminglimit überschreitet, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Diese sind ebenfalls gedeckelt und orientieren sich an der EU-weiten Preisobergrenze. Für das Jahr 2025 liegt diese bei 1,30 Euro netto pro Gigabyte. Bei Nutzung über das festgelegte Limit hinaus können Mobilfunkanbieter diesen Aufschlag berechnen. Dabei ist jedoch weiterhin Voraussetzung, dass der betroffene Kunde zuvor informiert wurde. Die Bundesnetzagentur schreibt diesbezüglich:Beispiel: Bei der Reise in einen anderen Mitgliedstaat hat der Kunde noch ein verfügbares Guthaben von 14,00 €. Das Guthaben dividiert durch die Kosten, die dem Mobilfunkanbieter entstehen (d.h. 2,00 €/ GB), ergibt ein Mindestdatenvolumen von 7 GB, das beim Roaming genutzt werden kann. Bei einer über 7 GB hinausgehenden Nutzung kann der Mobilfunkanbieter zusätzlich Roaming-Aufschläge maximal in Höhe des Vorleistungsentgelts berechnen.Bei Überschreitung der angemessenen Nutzung können ab 1. Juli 2022 folgende Aufschläge erhoben werden:0,022 € pro Minute für Sprachanrufe zzgl. MwSt.0,004 € pro SMS zzgl. MwSt.ab 1. Juli 2022: 2,00 € pro GB2023: 1,80 € pro GB;2024: 1,55 € pro GB;2025: 1,30 € pro GB;2026: 1,10 € pro GB;2027 bis zum 30.06.2032: 1,00 € pro GBKritik gibt es vor allem an der späten und teilweise unklaren Kommunikation seitens O2. Obwohl die neue Regelung rechtskonform ist und auf EU-Vorgaben beruht, wurden viele Bestandskunden erst durch die Anzeige eines reduzierten Volumens in der App darauf aufmerksam.In einzelnen Verträgen ist weiterhin vermerkt, dass das volle Datenvolumen im EU-Ausland gelte. Eine eindeutige Abgrenzung zwischen Werbeaussage und vertraglicher Einschränkung ist nicht überall gegeben. Für betroffene Nutzer bedeutet das: Wer auf planbares Datenroaming angewiesen ist, muss künftig genauer auf Tarifdetails und Roaminggrenzen achten.Mit Dank an Tobias!Der Beitrag Roaming bei O2: Fair-Use-Regelung schränkt Datenvolumen ein erschien zuerst auf iphone-ticker.de.