Neue Regeln für freie Dienstnehmer ab 2026

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28.07.2025 14.41Online seit heute, 14.41 UhrFreie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmen sollen ab dem kommenden Jahr mehr Arbeitnehmerschutz genießen. Künftig sollen für sie auch Kollektivverträge (KV) abgeschlossen werden können, weiters kommen neue Kündigungsregeln, teilte das Sozial- und Arbeitsministerium heute mit. Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) kündigte das auch im Ö1-Mittagsjournal an. Damit sollen freie Dienstverträge und die Umgehung arbeitsrechtlicher Bestimmungen weniger attraktiv gemacht werden.„Die immer wieder öffentlich bekanntgewordenen Fälle haben den dringenden Handlungsbedarf verdeutlicht und die Notwendigkeit von Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen, Entlohnung und Rechten unterstrichen“, schreibt das Ministerium.Durch die Möglichkeit, arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in den KV aufzunehmen, könnten für diese künftig solche Mindeststandards festgelegt werden. Für Aufregung rund um die Arbeitsbedingungen freier Dienstnehmenden sorgte jüngst die Ankündigung des Essenszustellers Lieferando, seine angestellten Mitarbeiter zu kündigen und auf freie Dienstverträge umzustellen.Nach dem neuen Regelwerk soll für freie Dienstnehmende ab 2026 eine Kündigungsfrist von vier Wochen gelten, ab dem zweiten Dienstjahr erhöht sie sich auf sechs Wochen. Im ersten Monat der Beschäftigung kann eine Probezeit vereinbart werden, in der das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit aufgelöst werden kann.„Diese Bestimmungen können durch den freien Dienstvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden“, so das Ministerium. Für den Dienstnehmer günstigere Regelungen sind aber zulässig. Eine Auflösung des Dienstverhältnisses ist von beiden Seiten zum 15. eines Monats sowie zum Monatsende möglich.„Erstmals können arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer:innen in Kollektivverträge einbezogen werden. Für freie Dienstnehmer:innen gibt es ab 1. Jänner 2026 bessere Arbeitsbedingungen, geregelte Mindestentgelte und ein Schutzpolster durch klare Kündigungsfristen“, so Schumann.Die Regeln gelten für Dienstverträge, die ab 1. Jänner 2026 neu abgeschlossen werden. Auf aufrechte Dienstverträge mit bestehenden vertraglichen Kündigungsregeln haben die neuen Regeln keinen Einfluss. Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl sieht in den neuen Regeln einen „wichtigen Schritt in Richtung fairerer Arbeitsbedingungen“. Auch SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim begrüßte die Pläne Schumanns. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.