U-Ausschuss: FPÖ hat VfGH angerufen

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24.07.2025 11.23Online seit heute, 11.23 UhrDie FPÖ hat den Verfassungsgerichtshof (VfGH) offiziell angerufen, um ihren Untersuchungsausschuss auf den Weg bringen zu können. Die Regierungsfraktionen hatten das Verlangen der FPÖ im letzten Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats bestritten.Grund waren Zweifel an der Verfassungskonformität des Untersuchungsgegenstands. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker zeigte sich heute in einer Pressekonferenz dennoch von der Rechtmäßigkeit überzeugt.„Tiefer Staat“ als KlammerDer U-Ausschuss soll sich mit den Coronavirus-Maßnahmen und dem Tod des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek befassen. Als große Klammer dient dabei das Innenministerium, das Hafenecker als „Machtbasis“ für den „tiefen Staat“ der ÖVP ausmacht.In den vergangenen Jahren hatten Hafenecker und die FPÖ von einem „tiefen Staat“ der ÖVP im Innen-, Justiz- und Finanzministerium gesprochen. Rechtsextreme verwenden diese Verschwörungserzählung, um das Vertrauen in die Demokratie zu unterminieren.So gehe es in der Causa Pilnacek nicht um die Todesumstände, sondern um eine mögliche Einflussnahme auf die Ermittlungsarbeit, stellte Hafenecker klar. Ebenso soll die Exekutive für das Vorgehen gegen CoV-Maßnahmen-Gegner missbraucht worden sein.Befragungen ab Oktober möglichMan habe es sich beim Verfassen des Verlangens nicht leichtgemacht, auch Parteichef Herbert Kickl stehe weiterhin hinter dem Vorhaben, so Hafenecker. „Deswegen sind wir davon überzeugt, dass uns der VfGH nur recht geben kann.“ Sollte es grünes Licht geben, könnten die ersten Befragungen im Oktober beginnen.