Brosius-Gersdorf meint, auch Polygamie und Minderjährigen-Ehen können verfassungskonform sein

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Die umstrittene SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, vertritt nicht nur rund um die Themen Lebensschutz kontroverse Ansichten, sondern auch zum Thema zur Polygamie.Brosius-Gersdorf meint, Polygame Beziehungen seien unter bestimmten Umständen gerechtfertigtIn einem von ihr herausgegebenen Grundgesetz-Kommentar argumentiert sie, dass Artikel 6, der Ehe und Familie schützt, nicht zwingend auf die Einehe beschränkt sei [siehe Bericht »Apollo News«].So führt sie aus: »Eine Festlegung des Ehebegriffs auf die Einehe ist durch die Zielsetzung von Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht zwingend. Auch polygame Partnerschaften können grundsätzlich die Funktionen von Beistand und Verantwortung, wie sie von der Ehe gefordert werden, erfüllen.«Polygame Partnerschaften könnten die Funktionen von Beistand und Verantwortung erfüllen, solange sie nicht gegen das Gleichberechtigungsgebot (Artikel 3) verstoßen, etwa durch Unterdrückung eines Partners. Umstrittene Positionen auch zu Ehe von MinderjährigenAuch zur Minderjährigenehe äußert sie sich: Diese sei nur dann mit Artikel 6 unvereinbar, wenn Beistands- und Verantwortungsfunktionen nicht erfüllt werden oder Unfreiwilligkeit bzw. Ungleichberechtigung vorliegen.Dazu hatte Brosius-Gersdorf folgendes geschrieben: »Eine Minderjährigenehe ist nur im Einzelfall unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz, wenn mit ihr die Beistands- und Verantwortungsfunktion der Ehe nicht erfüllt werden kann (zum Beispiel bei sehr jungem Alter der Ehepartner) oder sie mit Unfreiwilligkeit oder Ungleichberechtigung verbunden ist (zum Beispiel bei strukturellem Ungleichgewicht der Ehepartner).«