Freistellung im Kindergartenbereich im Landkreis Neumarkt

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Neumarkt. (pde) – Im Bistum Eichstätt wurde eine beschäftigte Person im Kindergartenbereich im Landkreis Neumarkt vorläufig freigestellt. Grund ist der Verdacht auf eine mutmaßliche sexualbezogene Straftat zum Nachteil von Kindern, von dem das Bistum Anfang April erstmals Kenntnis erlangte. Gemäß den Vorgaben der kirchlichen Interventionsordnung hat das Bistum reagiert und Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden aufgenommen, um die weiteren Maßnahmen abzustimmen und um die laufenden Untersuchungen nicht zu beeinträchtigen. Die betreffende Person, die die Vorwürfe abstreitet, wurde vorsorglich freigestellt, um den Schutz der Kinder zu gewährleisten. Bis zum Abschluss der Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung. Endgültige Maßnahmen werden erst nach Abschluss der strafrechtlichen Untersuchungen getroffen.Die Mitarbeitenden der betroffenen Einrichtung wurden informiert. Ihnen wurde umfassende Unterstützung angeboten, um eine offene Kommunikation und größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Das Wohl der Kinder hat für das Bistum höchste Priorität. Deshalb wurden alle erforderlichen Maßnahmen für ein sicheres Umfeld umgehend ergriffen.