Schnelles Urteil wegen Drogenbesitzes

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Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat das Amtsgericht Dresden am 18. Juli 2025 einen 23-jährigen tunesischen Staatsangehörigen im beschleunigten Verfahren wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Dem Beschuldigten lag zur Last, am 15. Juli 2025 in Dresden Betäubungsmittel mit sich geführt zu haben, unter […]Der Beitrag Schnelles Urteil wegen Drogenbesitzes erschien zuerst auf Leipziger Zeitung.